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   BGH, 22.11.2012 - IX ZB 16/12   

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https://dejure.org/2012,38706
BGH, 22.11.2012 - IX ZB 16/12 (https://dejure.org/2012,38706)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - IX ZB 16/12 (https://dejure.org/2012,38706)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - IX ZB 16/12 (https://dejure.org/2012,38706)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 207 Abs. 1; ZPO § 114 S. 1
    Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Massekostenarmut steht Prozesskostenhilfe nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für die Insolvenzanfechtung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - IX ZB 16/12
    Diese Ansicht hat der Senat durch Beschluss vom heutigen Tage ausdrücklich bekräftigt und ausführlich begründet (Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12, zVb); hierauf wird Bezug genommen.

    Da vorliegend die Massekostenarmut bei Erfolg der beabsichtigten Klage und wirtschaftlicher Durchsetzbarkeit eines stattgebenden Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12 unter II. 2. b. cc) nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts abgewendet ist, kann mit der Begründung der Beschwerdeentscheidung die begehrte Prozesskostenhilfe nicht versagt werden.

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - IX ZB 16/12
    Schon aus dem vom Beschwerdegericht angeführten Beschluss des Senats vom 16. Juli 2009 (IX ZB 221/08, NZI 2009, 602 Rn. 4) ergibt sich, dass ein Kläger bei Massekostenarmut nur dann keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, wenn die Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs nicht dazu geeignet ist, eine Massekostenarmut abzuwenden.
  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 63/12

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Massekostenarmut

    Diese Ansicht hat der Senat durch Beschluss vom 22. November 2012 (IX ZB 62/12, WM 2013, 54; vgl. auch Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 16/12, nv) bestätigt und eingehend begründet.
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